Register



Friday, September 03, 2010
Hallo an ENCOD und Lesergemeinde,
 
lange Zeit hörte man nichts von mir was ich hier nun mal beenden möchte und berichte zum aktuellen
Stand der Dinge.
 
In meiner Strafsache hat sich bis dato folgendes getan.:
 
Nach Kontakt mit Prof.Dr.Zieglgänsberger ( Schmerzspezialist ) kann ich nun auf ihn bzgl. eingeforderter
Begutachtung zur Strafsache hoffen.
Prof.Zieglgänsberger ist mitunter einer der führenden Spezialisten zu sogen. Schmerztherapeutischen Massnahmen
und dürfte daher sehr gut in der Lage sein gegenüber dem Gericht den Nutzen v. THC bzw.Cannabis z.B. bei Schmerztherapie
zu begründen !
 
Ein Begutachtungstermin steht noch aus und definitiv hat das Gericht zwar einer Begutachtung zugestimmt aber tatsächlich
noch keinerlei Beschluss gefasst !
 
BRD-BTM-Gesetz.:
jedes Strafverfahren bedarf in der BRD einen sogen. begründeten Strafanspruch welcher von Seiten der StA geführt wird.
 
Bei Betäubungsmittel leitet d. StA diesen Strafanspruch meist mit der Formel
-ohne dass er d. notwendige Genehmigung inne hielt - ab und verpasst ein Strafverfahren mit begründeter ableitung aus dem BTMG
welches zu Genehmigung verweist !
 
Leider muss ich hierzu der BRD Staatsanwaltschaft dubiose und Menschenverachtende vorgehensweise bescheinigen , denn offensichtlich scheint bis dato es weder ein Staatsanwalt noch ein Richter für notwendig zu finden mal den angeblichen
Genehmigungsprocedere nachzugehen.
 
Bringt ein Angeklagter hier z.B. den Vorwurf dass es k. Genehmigung gäbe wird dem meist mit dem Text " Schutzbehauptung " begegnet , doch dies könnte sich nun ändern !
 
Fakt ist.:
selbst Dr.Schinkel von der BRD Genehmigungsbehörde spricht nun zur Sache  O-Text.:
 

ich stimme Ihnen zu, dass die vom BVerwG eröffnete Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Patienten zutherapeutischenZwecken keine befriedigende Lösung ist. Dieses Instrument war vom Gesetzgeber nicht dazu vorgesehen......

sowie.:

Infolgedessen ist das ganzeRegelungskonzept des BtMG nicht darauf abgestellt, was Beantragung undTeilnahme am Betäubungsmittelverkehr für den einzelnen Patienten undauch alle anderen Beteiligten äußerst mühsam und aufwendig gestaltet.

Somit dürfte meine bisherige Behauptung dass es keinerlei Regelwerk für Einzelpersonen gibt seine bestätigung finden !

Es ist schon perfide wenn Behörden , sei es nun das -BfArM - oder StA´s sich nicht einmal d. Mühe machen zu prüfen und somit offensichtlich unzählige Patienten in die Gerichtsmühlen und Kostenfallen zu schicken.

Zur Klärung dieses Sachverhaltes kann ich mich glücklich schätzen den Fachjuristen Prof.Böllinger als Gutachter zur Wertung und Auslegung des BTMG nebst dem BfArM - Genehmigungsverfahren zu gewinnen.

Was mich jedoch erheblich tiefer trifft ist das Verhalten der BRD Staatsanwälte , sind es doch jene welche ebenda der " Rechtsfortbildung " und der " Rechtspflege " verpflichtet sind, doch welcher StA schreibt schon an sein Ministerium und erwähnt diese Misstände was mehr als peinlich ist und sicherlich nicht mit einer Rechtstaatlichkeit vereinbahr ?

Dennoch kann man zunächst nicht jubeln,der Weg ist noch nicht gegangen und wird nach wie vor steinig werden !

Für mich pers. scheint jedoch eine kleinere Pause zu entstehen , denn ich muss mich wg. einer heftigen Diagnose für einige Wochen abermals in eine Spezialklinik begeben.

mfg

günther

Hallo an ENCOD und Lesergemeinde,
 
lange Zeit hörte man nichts von mir was ich hier nun mal beenden möchte und berichte zum aktuellen
Stand der Dinge.
 
In meiner Strafsache hat sich bis dato folgendes getan.:
 
Nach Kontakt mit Prof.Dr.Zieglgänsberger ( Schmerzspezialist ) kann ich nun auf ihn bzgl. eingeforderter
Begutachtung zur Strafsache hoffen.
Prof.Zieglgänsberger ist mitunter einer der führenden Spezialisten zu sogen. Schmerztherapeutischen Massnahmen
und dürfte daher sehr gut in der Lage sein gegenüber dem Gericht den Nutzen v. THC bzw.Cannabis z.B. bei Schmerztherapie
zu begründen !
 
Ein Begutachtungstermin steht noch aus und definitiv hat das Gericht zwar einer Begutachtung zugestimmt aber tatsächlich
noch keinerlei Beschluss gefasst !
 
BRD-BTM-Gesetz.:
jedes Strafverfahren bedarf in der BRD einen sogen. begründeten Strafanspruch welcher von Seiten der StA geführt wird.
 
Bei Betäubungsmittel leitet d. StA diesen Strafanspruch meist mit der Formel
-ohne dass er d. notwendige Genehmigung inne hielt - ab und verpasst ein Strafverfahren mit begründeter ableitung aus dem BTMG
welches zu Genehmigung verweist !
 
Leider muss ich hierzu der BRD Staatsanwaltschaft dubiose und Menschenverachtende vorgehensweise bescheinigen , denn offensichtlich scheint bis dato es weder ein Staatsanwalt noch ein Richter für notwendig zu finden mal den angeblichen
Genehmigungsprocedere nachzugehen.
 
Bringt ein Angeklagter hier z.B. den Vorwurf dass es k. Genehmigung gäbe wird dem meist mit dem Text " Schutzbehauptung " begegnet , doch dies könnte sich nun ändern !
 
Fakt ist.:
selbst Dr.Schinkel von der BRD Genehmigungsbehörde spricht nun zur Sache  O-Text.:
 

ich stimme Ihnen zu, dass die vom BVerwG eröffnete Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Patienten zutherapeutischenZwecken keine befriedigende Lösung ist. Dieses Instrument war vom Gesetzgeber nicht dazu vorgesehen......

sowie.:

Infolgedessen ist das ganzeRegelungskonzept des BtMG nicht darauf abgestellt, was Beantragung undTeilnahme am Betäubungsmittelverkehr für den einzelnen Patienten undauch alle anderen Beteiligten äußerst mühsam und aufwendig gestaltet.

Somit dürfte meine bisherige Behauptung dass es keinerlei Regelwerk für Einzelpersonen gibt seine bestätigung finden !

Es ist schon perfide wenn Behörden , sei es nun das -BfArM - oder StA´s sich nicht einmal d. Mühe machen zu prüfen und somit offensichtlich unzählige Patienten in die Gerichtsmühlen und Kostenfallen zu schicken.

Zur Klärung dieses Sachverhaltes kann ich mich glücklich schätzen den Fachjuristen Prof.Böllinger als Gutachter zur Wertung und Auslegung des BTMG nebst dem BfArM - Genehmigungsverfahren zu gewinnen.

Was mich jedoch erheblich tiefer trifft ist das Verhalten der BRD Staatsanwälte , sind es doch jene welche ebenda der " Rechtsfortbildung " und der " Rechtspflege " verpflichtet sind, doch welcher StA schreibt schon an sein Ministerium und erwähnt diese Misstände was mehr als peinlich ist und sicherlich nicht mit einer Rechtstaatlichkeit vereinbahr ?

Dennoch kann man zunächst nicht jubeln,der Weg ist noch nicht gegangen und wird nach wie vor steinig werden !

Für mich pers. scheint jedoch eine kleinere Pause zu entstehen , denn ich muss mich wg. einer heftigen Diagnose für einige Wochen abermals in eine Spezialklinik begeben.

mfg

günther

Privacy Statement  |  Terms Of Use
Copyright 2006-2008 by www.greendeluxe.com