Strafanzeige
Die wilde Hausdurchsuchung der Kripo Mannheim dürfte nicht ohne Nachspiel verlaufen. Der fleissige Anwalt von Günther hat schom im Jänner Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt gestellt.
Hallo Encod-Leser,
Heute möchte ich mich kurz zur Sache äussern.
Mittlerweile habe ich eine Unmenge an Akten gelesen, zum BfArM Ausnahmegenehmigungsantrag und die polizeiliche Strafakte.
Zu BfArM sei zu sagen, mich wundert wo überall diese Bundesbehörde Akteneinsicht anfordert. Es fehlt nur dass beim damaligen Kindergarten nachgefragt wurde, ob ich mal durch werfen von Bauklötzer oder Teddybären auffällig gewesen sei. Ein solcher Aktenaufwand in dieser Form zu einem Antrag, ob ich medizinisches Cannabis nutzen und anbauen darf ist schon heftig, sichert aber "Beamtenarbeitsplätze".
Bei der BfArM sind derzeit sämtliche Fristen zu meiner Sache ausgesetzt.
Dies begründet sich teilweise durch meinen Gesundheitszustand (mir geht es noch immer nicht so gut und die körperliche Erholungs bzw. Regenerierungsphase dauert wohl etwas an, was nicht wundert da noch immer keine Regulierung der Zähne stattfinden konnte und die feste Nahrungsaufnahme vernachlässigt ist was sich ebenda auch auswirkt), zum anderen kann die BfArM weder ja noch nein zu meinem Antrag sagen, weil schlichtweg Instrumente zur Entscheidung fehlen.
Nun sind 2 Jahre seit Bundesverwaltungsgerichtsurteil vergangen und die schuldige Institution bzw. Person ist Bundesministerin für Gesundheitheit Ulla Schmidt welche es bis dato nicht schaffte, Anträge unter medizinal Aspekt per Verwaltungsordnung etc. zu Regeln.
D.h. alle Anträge werden immer noch unter dem Aspekt des "gewerblichen" Betreibens gewertet.
Wann werden die kapieren dass kein Patient ein "Gewerbebetrieb" oder die Herstellung bzw. in Verkehrbringen zu Gunsten Dritter beabsichtigt!
Zur Polizei-Schlägertruppe:
Na ja, abenteuerliche Dossiers der "Schlägertruppe" des Polizeipräsidium MA wurden gefertigt.
Diese Dossiers sind so scharf, dass die Augsburger Puppenkiste daraus kein jugendfreies Stück aufführen könnte.
Zum einen wurde ich durch Polizei Beamte angezeigt, die wollten dem StA einreden dass ich so bekloppt sei und gegenüber 6 Beamten eine Schlägerei beginne. Der StA hat jedoch die Lage durchschaut, womöglich hatte er auch andere Hinweise, jedenfalls hat er den Strafantrag der Beamteng gegen mich verworfen.
Von Seiten meines Rechtsanwaltes wurde noch im Januar Strafantrag gegen alle beteiligten Beamten gestellt, teilweise begründet sich dies auf meine Schilderung welche durch widersprüchliche Dossiers der Beamten unterstützt wird.
Auch konnte nun festgestellt werden dass die vermeintliche "Notärztin" vor Ort gar keine Ärztin war! Sie wurde mir in Ihrem beisein als Ärztin vorgestellt und hat das stillschweigend so geduldet. Auch die " Ärztin" wurde mit Strafantrag bedacht.
Von der Sachlage gehe ich von einem "vorsätzlichen gemeinschaftlichen versuchten Totschlag" durch Unterlassung aus, begründet durch Wegnahme und Vorenthalten von lebenswichtigen Medikamenten, welche ausdrücklich durch Weisung des Krankenhauses zeitnah und ohne Unterbrechung einzunehmen sind. Selbst das Akkut Medikament "Nitro Lingual" wurde mir vorenthalten, was aus den Polizei Dossiers heraus bestätigt wird!
Zur Strafsache BTMG:
habe ich die Einstellung des Verfahrens beantragt da eine "Strafbarkeit" anzuzweifeln ist, weil das BfArM weder Ja noch Nein zu meinem Antrag sagen kann. Da kann man auch nicht so einfach sagen ich hätte keine Genehmigung und somit eine strafbare Handlung begangen!
In der Zwischenzeit wurde ja öffentlich die Gefährlichkeit von Substanzen besser bestimmt und man höre und staune sind einstimmige wissenschaftliche Meinungen, dass Alkohol weit vorne gefolgt von Nikotin und Cannabis erst auf Platz 11, also erheblich weniger gefährlich ist! Das gefährlichste bei Cannabis ist die Politik und die Schlägertruppe unter Bundesadler Führung. Diese gebähren sich tatsächlich und immer öfters als "tödliche" Substanzen!
Ich appeliere nochmals an die Leser, wenn euch jemand begnet der sagt er nimmt dies aus medizinischen Gründen, denkt nach, diese Behauptung hat sehr oft seine Begründung und ist nicht als blosse Rechtfertigung des Konsum gedacht, kein Patient würde es wagen auf solch einer Ebene durch Vorspiegelung solche Aussage zu machen.
mfg Günther

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Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt |