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Friday, September 03, 2010

Ing. Andreas Holy, Tribuswinkel, 2004 - 2006

Ing Andreas Holy.jpg

Andreas Holy - Cannabis Patient

Herr Ing. Andreas Holy ist Softwareentwickler. Spezialisiert hat er sich auf das Betreiben von Active Server Page (ASP) Webseiten, vorwiegend mit starkem Österreich Bezug. z.B. http://www.infopoint.at/. Auch für die Gemeinde Wien erstellt er professionelle Webseiten. Auch www.bzh.at Bündnis Zukunft Hanf betreibt er höchst erfolgreich.
Dann widerfuhr im folgendes Schicksal:

Vorgeschichte

Am Vormittag des 14.2.2004 saß ich mit dem Notebook in meinem Wohnzimmer und arbeitete für meine Firma. Plötzlich läutete es. Vor meinem Haus in Tribuswinkel (Stadtgebiet Traiskirchen) standen zwei Gendarmeriebeamte. Sie befragten mich, ob sich eine "Ausländerin" und ein angeblich von ihr entführtes Kind illegal bei mir aufhielten. Als ich dies verneinte, gestattete ich den Beamten auf Nachfrage die Nachschau im Haus, die erfolglos blieb. Bei der nachfolgenden Nachschau in einem angebauten Geräteschuppen konnten die Beamten zwar in der eigentlichen Sache auch nichts finden, stießen dort aber auf sieben Hanfpflanzen. Diese wurden danach von den herbeigerufenen Beamten der Suchtgiftabteilung, gemeinsam mit etwas getrocknetem Cannabiskraut und den Rauchutensilien, sichergestellt. Bei der Einvernahme habe ich alle mir von der Exekutive gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, da mir von den Beamten versichert wurde, dass mir im Fall einer Zusammenarbeit auch nichts Ernsthaftes widerfahren wird.

Er machte nicht von seinem Aussageverweigerungrechts gebrauch, da ihm von Seiten der Polizei versichert wurde, "bei Zusammenarbeit hätte er nichts zu befürchten" und gab zu Protokoll "seit mehreren Jahren, für den Eigenbedarf Cannabis anzubauen und zu konsumieren." Die Gründe dafür waren neben der beruhigenden Wirkung gegen den beruflichen Stress, die Linderung seiner Kreuzschmerzen und Verspannungen, chronische Psoriasis, Gelenksprobleme, Migräneattacken und Magen- bzw.Verdauungsbeschwerden. Zitat: "Alles das war durch den Konsum von Cannabis erträglich, wenn nicht sogar ganz verschwunden." 

Am 31.3.2004 wurde er von Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt des Verbrechens §28(2) SMG angeklagt. Der §28(2) ist ein "schwerer Drogendealer §", Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Konkret wurde ihm vorgeworfen ca. 4 kg Cannabis, über mehrere Jahre hochgerechnet, erzeugt und besessen zu haben. Tatsächlich hat er diese Menge niemals in einem Stück besessen. Die Staatsanwaltschaft, der Grundrechenart der Multiplikation fähig, rechnete: x-Jahre * y-Menge = §28(2) SMG. Dies ist keine Kleinigkeit. Mit §28 SMG werden normalerweise nur schwere professionelle Drogendealer angeklagt.

Daraufhin bekam Herr Andreas Holy  Existenzängste, schwere Depression, Unruhe und Konzentrationsschwierigkeiten und konnte über mehrere Monate nicht seiner Arbeit nachgehen.

Die Verhandlung I

Bei der Verhandlung am 26. Mai 2004 wurde ich vom Schöffengericht schuldig gesprochen und zu einer Strafe von einem Jahr bedingt auf drei Jahre verurteilt. Mein Anwalt wollte einen angesehenen Primar in den Zeugenstand holen, was aber vom Gericht nach einer Beratung nicht zugelassen wurde. Auch ein zweiter Antrag zur Einholung eines Gutachtens (komplexes psychosomatisches Krankheitsbild, inkl. Anamnese) wurde abgelehnt. Ein beigebrachtes Gutachten wurde in den Akt aufgenommen aber nicht verlesen. Eine der Begründungen für das Urteil war, dass meine "Leiden" im Verhältnis zu einem Aids- oder MS-Patienten "zu gering" seien um eine Medikation mit Cannabis zu begründen. Es wurde mir geraten die zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Präparate zu nutzen, obwohl ich wiederholt darauf hingewiesen habe, dass ich solche schon verwendet habe und mit entsprechenden Nebenwirkungen, die dann ebenfalls wieder schulmedizinisch behandelt wurden, zu kämpfen hatte. Ich habe meinen Anwalt gebeten, in Berufung zu gehen bzw. Nichtigkeit anzumelden.

Ab Juli 2004 behandelte er seine Beschwerden mit Dronabinol, synthetischem THC. Die Kosten übernahm eine Krankenkasse von ihm. Herr Holy zahlt nämlich in 2 Krankenkassen ein, in die gewerbliche und die für Beamte. Die gewerbliche Krankenkasse lehnte ab, jedoch übernahm die KFA die monatlichen Kosten von ca. 400,- €.

Am 12.1.2005 wurde die Strafe vom Oberlandesgericht Wien auf 6 Monate herabgesetzt. Das ist fast das Minimum bei dem Strafrahmen vom §28(2) SMG (5 Jahre Häfn). Normalerweise teilen die Richter sogenannte "Teilbedingte" beim schweren Drogenparagraphen aus.

Die Katastrophe

In der Früh des 8.3.2005 standen plötzlich 2 Herren von der Kriminalpolizei (Suchtgift) vor der Tür. Die hatten einen Hausdurchsuchungsbefehl. Sein Vater hatte ihn angezeigt. Sie gingen mit 3 Gurkengläsern, drinnen ca. 180g Cannabis.

Er musste zur Hauptverhandlung wegen § 27 Abs.1 Suchtmittelgesetz am 1.9.2005, 9:30 Uhr im Bezirksgericht Baden erscheinen. Diesmal wurde er nur des kleinen §27(1) SMG, maximal 6 Monate Freiheitsstrafe, angeklagt. Die Verhandlung ist bis dato vertagt.

Seit August 2006 wird sein Dronabinolrezept nicht mehr von der Krankenkasse übernommen und Herr Holy muss momentan selbst seine Medizin bezahlen, was einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeutet.

[encod.vie] wünscht Herrn Holy alles Gute in diesem Fall und bleibt auch an dieser Geschichte dran.

Die ganze Geschichte finden Sie auf http://found.at/hanf/20040214/

zu seinem Blog auf encod.at

Ing. Andreas Holy, Tribuswinkel, 2004 - 2006

Ing Andreas Holy.jpg

Andreas Holy - Cannabis Patient

Herr Ing. Andreas Holy ist Softwareentwickler. Spezialisiert hat er sich auf das Betreiben von Active Server Page (ASP) Webseiten, vorwiegend mit starkem Österreich Bezug. z.B. http://www.infopoint.at/. Auch für die Gemeinde Wien erstellt er professionelle Webseiten. Auch www.bzh.at Bündnis Zukunft Hanf betreibt er höchst erfolgreich.
Dann widerfuhr im folgendes Schicksal:

Vorgeschichte

Am Vormittag des 14.2.2004 saß ich mit dem Notebook in meinem Wohnzimmer und arbeitete für meine Firma. Plötzlich läutete es. Vor meinem Haus in Tribuswinkel (Stadtgebiet Traiskirchen) standen zwei Gendarmeriebeamte. Sie befragten mich, ob sich eine "Ausländerin" und ein angeblich von ihr entführtes Kind illegal bei mir aufhielten. Als ich dies verneinte, gestattete ich den Beamten auf Nachfrage die Nachschau im Haus, die erfolglos blieb. Bei der nachfolgenden Nachschau in einem angebauten Geräteschuppen konnten die Beamten zwar in der eigentlichen Sache auch nichts finden, stießen dort aber auf sieben Hanfpflanzen. Diese wurden danach von den herbeigerufenen Beamten der Suchtgiftabteilung, gemeinsam mit etwas getrocknetem Cannabiskraut und den Rauchutensilien, sichergestellt. Bei der Einvernahme habe ich alle mir von der Exekutive gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, da mir von den Beamten versichert wurde, dass mir im Fall einer Zusammenarbeit auch nichts Ernsthaftes widerfahren wird.

Er machte nicht von seinem Aussageverweigerungrechts gebrauch, da ihm von Seiten der Polizei versichert wurde, "bei Zusammenarbeit hätte er nichts zu befürchten" und gab zu Protokoll "seit mehreren Jahren, für den Eigenbedarf Cannabis anzubauen und zu konsumieren." Die Gründe dafür waren neben der beruhigenden Wirkung gegen den beruflichen Stress, die Linderung seiner Kreuzschmerzen und Verspannungen, chronische Psoriasis, Gelenksprobleme, Migräneattacken und Magen- bzw.Verdauungsbeschwerden. Zitat: "Alles das war durch den Konsum von Cannabis erträglich, wenn nicht sogar ganz verschwunden." 

Am 31.3.2004 wurde er von Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt des Verbrechens §28(2) SMG angeklagt. Der §28(2) ist ein "schwerer Drogendealer §", Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Konkret wurde ihm vorgeworfen ca. 4 kg Cannabis, über mehrere Jahre hochgerechnet, erzeugt und besessen zu haben. Tatsächlich hat er diese Menge niemals in einem Stück besessen. Die Staatsanwaltschaft, der Grundrechenart der Multiplikation fähig, rechnete: x-Jahre * y-Menge = §28(2) SMG. Dies ist keine Kleinigkeit. Mit §28 SMG werden normalerweise nur schwere professionelle Drogendealer angeklagt.

Daraufhin bekam Herr Andreas Holy  Existenzängste, schwere Depression, Unruhe und Konzentrationsschwierigkeiten und konnte über mehrere Monate nicht seiner Arbeit nachgehen.

Die Verhandlung I

Bei der Verhandlung am 26. Mai 2004 wurde ich vom Schöffengericht schuldig gesprochen und zu einer Strafe von einem Jahr bedingt auf drei Jahre verurteilt. Mein Anwalt wollte einen angesehenen Primar in den Zeugenstand holen, was aber vom Gericht nach einer Beratung nicht zugelassen wurde. Auch ein zweiter Antrag zur Einholung eines Gutachtens (komplexes psychosomatisches Krankheitsbild, inkl. Anamnese) wurde abgelehnt. Ein beigebrachtes Gutachten wurde in den Akt aufgenommen aber nicht verlesen. Eine der Begründungen für das Urteil war, dass meine "Leiden" im Verhältnis zu einem Aids- oder MS-Patienten "zu gering" seien um eine Medikation mit Cannabis zu begründen. Es wurde mir geraten die zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Präparate zu nutzen, obwohl ich wiederholt darauf hingewiesen habe, dass ich solche schon verwendet habe und mit entsprechenden Nebenwirkungen, die dann ebenfalls wieder schulmedizinisch behandelt wurden, zu kämpfen hatte. Ich habe meinen Anwalt gebeten, in Berufung zu gehen bzw. Nichtigkeit anzumelden.

Ab Juli 2004 behandelte er seine Beschwerden mit Dronabinol, synthetischem THC. Die Kosten übernahm eine Krankenkasse von ihm. Herr Holy zahlt nämlich in 2 Krankenkassen ein, in die gewerbliche und die für Beamte. Die gewerbliche Krankenkasse lehnte ab, jedoch übernahm die KFA die monatlichen Kosten von ca. 400,- €.

Am 12.1.2005 wurde die Strafe vom Oberlandesgericht Wien auf 6 Monate herabgesetzt. Das ist fast das Minimum bei dem Strafrahmen vom §28(2) SMG (5 Jahre Häfn). Normalerweise teilen die Richter sogenannte "Teilbedingte" beim schweren Drogenparagraphen aus.

Die Katastrophe

In der Früh des 8.3.2005 standen plötzlich 2 Herren von der Kriminalpolizei (Suchtgift) vor der Tür. Die hatten einen Hausdurchsuchungsbefehl. Sein Vater hatte ihn angezeigt. Sie gingen mit 3 Gurkengläsern, drinnen ca. 180g Cannabis.

Er musste zur Hauptverhandlung wegen § 27 Abs.1 Suchtmittelgesetz am 1.9.2005, 9:30 Uhr im Bezirksgericht Baden erscheinen. Diesmal wurde er nur des kleinen §27(1) SMG, maximal 6 Monate Freiheitsstrafe, angeklagt. Die Verhandlung ist bis dato vertagt.

Seit August 2006 wird sein Dronabinolrezept nicht mehr von der Krankenkasse übernommen und Herr Holy muss momentan selbst seine Medizin bezahlen, was einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeutet.

[encod.vie] wünscht Herrn Holy alles Gute in diesem Fall und bleibt auch an dieser Geschichte dran.

Die ganze Geschichte finden Sie auf http://found.at/hanf/20040214/

zu seinem Blog auf encod.at

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