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Thursday, September 09, 2010

Der Nachrichten Blog:

Willkommen beim Nachrichten Blog von Encod Österreich. Hier wird alles wichtige rund um den Hanf gebloggt.

!!! Update: !!! Bitte seid so nett und setzt ein Links auf die Blogbeiträge. Damit entstehen Trackbacklinks die helfen die Seite zu verbessern. Vielen Dank.

Bitte nur seriöse Kommentare. Dh. keine Werbung für politische Pateien, Beschimpfungen, Spam oder sonstigen Kinderkram.

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Nov30

Written by:ENCOD
30.11.2009 

Eigentlich unglaublich, ein wirklich guter Beitrag im ORF von Sylvia Unterdorfer.

Hanf oder Cannabis ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Welt. Einst Hippie-Droge, wird Hanf jetzt zum Medikament gegen Schmerzen, als krampflösendes Mittel bei Multipler Sklerose, bei Krebs- und Aidspatienten. Bei der Hanfmesse "Cultiva" in Vösendorf diskutieren jetzt am Wochenende hochrangige Experten die Zukunft von Cannabis in der Medizin. Ein Bericht von Sylvia Unterdorfer.

 

http://tvthek.orf.at/programs/1336-Konkret/episodes/1003711-Konkret--Das-Servicemagazin/1007045-Cannabis--Hippie-Droge-als-Arznei

 

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5 comment(s) so far...

Sehr gute Information aus dem ORF

Das kann man sich öfters wünschen


Mittels Verdampfer werden Heilstoffe der Cannabispflanze dem Körper schadstofffrei zugeführt. Diese Technik ist ein Segen für vielen kranken Menschen und ist auch eine praktikable Lösung für Menschen mit psychischer oder physischer Medikamentenabneigung.


Danke für die Information!

By Asthmapatient on  02.12.2009

Vorwurf Drogenfahrt: Kein Fahrverbot bei geringem THC-Konsum am Vortag!


Allein der Konsum von Cannabis am Vortag ist nicht ausreichend um Fahrlässigkeit zu begründen, denn es muss dann der Nachweis darüber erfolgen, dass der Betroffene die Möglichkeit der fortdauernden Wirkung des Rauschmittelkonsums erkannt hat oder hätte erkennen müssen. An dieser Erkennbarkeit fehlt es allerdings, wenn zwischen Konsum und Autofahrt längere Zeit vergangen ist.


www.anwalt24.de 10.11.2009


Vorliegend hat der Betroffene abends Haschisch konsumiert und ist am darauffolgenden Tag Auto gefahren. Das Amtsgericht hat ihn wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße verurteilt und ihm ein Fahrverbot auferlegt. Die Annahme der Fahrlässigkeit wird damit begründet, dass der Betroffene zwar gehofft hat, dass die Wirkstoffe des Cannabis inzwischen aus seinem Körper herausgetreten seien, er aber wusste, dass er am Abend zuvor Cannabis konsumiert hatte. Gegen dieses Urteil hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt. Er hält den Nachweis fahrlässigen Handelns für nicht erbracht.

Bei Fahrlässigkeit gilt es zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Unbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und im Stande ist, außer Acht lässt und deshalb die Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt bzw. nicht voraussieht. Bewusste Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn zwar die Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung erkannt wird, aber der Betroffene mit ihr nicht einverstanden ist und ernsthaft darauf vertraut, dass diese nicht eintreten werde. Demnach musste seitens des Gerichts in diesem Fall ein Nachweis darüber erfolgen, dass der Bertoffene die Möglichkeit fortdauernder Wirkung des Cannabiskonsums entweder erkannt oder zumindest hätte erkennen können und müssen. Der Vorwurf bezieht sich nicht nur auf den Konsumvorgang an sich, sondern auf die Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt.

An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen ist. Das Urteil des AG hielt der Rechtsbeschwerde nicht stand. Es wird angeführt, dass das AG hätte nähere Ausführungen dazu machen müssen, aufgrund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können oder müssen, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen hätte haben können. Allein die Tatsache des Konsums am Vortag reicht für eine Annahme der Fahrlässigkeit nicht aus. Hieraus lässt sich als Faustregel ableiten: Je länger der Konsum zurückliegt, umso eher ist die Fahrlässigkeit zu verneinen. Das Verfahren wurde eingestellt.

(KG Berlin, 2 Ss 131/09).

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030/886 81 505.

By Hanf Info on  02.12.2009

Beamtenkrieg gegen friedliche Cannabiskonsumenten: Erhöhter Fahndungsdruck auf potentielle Straftäter


Die Polizei rüstet weiter auf und intensiviert Jahr für Jahr die Fahndung nach potentiellen Straftätern. Die Ausweitung der Repression richtet sich vor allem gegen Cannabis-Konsumenten, wie auch gegen Leute, die Cannabis anpflanzen, mit Cannabis handeln oder es als Medizin gebrauchen. Der Trend, dass der Repressions-Expansions-Koeffizent (Faktor der Zunahme der Repression) bei Cannabis wesentlich (durchschnittlich sechsmal) höher ist als bei der Summe aller anderen illegalisierten Drogen ist nicht neu. In der Nacht vom 19. auf den 20.11.2009 gab es im deutsch-holländischen Grenzbereich zwischen Dollart an der Nordsee und Aachen erneut einen massiven Einsatz von mehr als 700 Beamten. Parallel dazu wurden auch in Polen Kontrollen durchführt. Insgesamt 8564 Personen wurden kontrolliert, während 783,9 g Marihuana, 2,8 g Haschisch, 8 Säckchen Hanfsamen, 9 Joints und eine Dose Pilze sichergestellt wurden. Das Gequatsche, das sich der polizeiliche Verfolgungsdruck in erster Linie gegen Drogenhändler richtet, können wir nicht mehr hören ...


www.hanfjournal.de/hajo-website/artikel/2009/11november/s34_1109_korridorfahndung.php



By Hanfjournal on  02.12.2009

Die Praxis zeigt, fast ausschließlich die Konsumenten werden verfolgt und kriminalisiert und die Beamtenschaft spricht von den eigenen Bürgern als "Potentielle Täter"



Die Beamtenschaft sagt zu den eigenen Bürgern "Potentielle Täter" und diese Bürger heilen sich gerade ihren Krebs, ihr Asthma, ihren Grünen Star, ihre Schmerzen, ihre Depression, ihre Schizophrenie, ihr Burnout sowie viele weitere Krankheiten und werden wenn erwischt wie Kriminelle behandelt. Das nennen dann diese Beamte "erfolgreiche Drogenbekämpfung" und das bei einer Heilpflanze an der noch kein Mensch gestorben ist, an der der Körper nicht süchtig wird und die Wissenschaft und Medizin in vielen Langzeitstudien sogar erkennt, dass Cannabis auch als Rauschstoff viel ungefährlicher als Alkohol und Tabak ist.

Hingegen Verbrecherjagt auf die Drogenkartelle und Drogenbosse und die Bekämpfung der harten Drogen, scheinen in der Drogenerfolgsstatistik als verschwindend gering auf und schauen fast so aus als wenn am Drogenschwarzmarkt mit Staatlicher Unterstützung die Konkurrenz beseitigt wurde. Außerdem ist es für die meisten Beamten viel zu riskant einen wirklichen Kriminellen aus der Drogenszene dingfest zu machen, denn diese Leute kennen keine Skrupel und das kann sogar lebensgefährlich sein. Darum, lieber Finger weg und auf zum friedlichen Kiffer fangen, denn die Kiffer wehren sich nicht , streiten auch nichts ab und sind die ideale Beamten-Dienstbeschäftigung um die Drogenbekämpfungsstatistik zur Erfolgsstatistik zu schönen.


Die Bürger und vor allem die Kranken und jungen Menschen bleiben dabei auf der Strecke und finden sich "wenn erwischt" als amtlich kriminell Gekennzeichnete wieder.

By Erdenbürger on  02.12.2009

Hier ist eine Doku für wirklich schwer kranke Menschen: Gottes Medizin





vimeo.com/4912392



Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit und ein langes Leben!

By Patienten für Patienten on  02.12.2009

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