Diese Woche wurde am Straflandesgericht Wien abermals ein Zierpflanzenfachgeschäft wegen Stecklingsverkauf freigesprochen.
Die Hanfplfanze unterliegt in Österreich nicht dem Suchtmittelgesetz SMG. Somit ist weder der Samen, ein Steckling oder die Pflanze strafbar, nur die "Blüten und Fruchtstände".
Im konkreten Fall soll die Polizei eine Cannabisplantage polnische Staatsbürger, die in einem viele Jahr lang existierenden Zierpflanzenfachgeschäft, Hanfstecklinge erworben und zur Cannabiserzeugung mißbräuchlich verwendet haben, ermittelt haben. Darauf bekam das Zierpflanzenfachgeschäft wieder einen "Hausbesuch" der zuständig Kripo. -> Standardverfahren: Alle Mutterpflanzen umgehackt, alle Stecklinge beschlagnahmt, Anklage. Diesmal wurde auf die Durchsuchung der Wohnräume des Besitzers und Angestellten verzichten. Auch wurde diesmal niemand eingesperrt.
Nach ca 2 Jahren dann das Strafverfahren: Verteidiger Mag. Bischof (wirklich der Beste für diese Angelegenheiten) -> FREISPRUCH
Weitere Details folgen.