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Friday, September 03, 2010

Der Nachrichten Blog:

Willkommen beim Nachrichten Blog von Encod Österreich. Hier wird alles wichtige rund um den Hanf gebloggt.

!!! Update: !!! Bitte seid so nett und setzt ein Links auf die Blogbeiträge. Damit entstehen Trackbacklinks die helfen die Seite zu verbessern. Vielen Dank.

Bitte nur seriöse Kommentare. Dh. keine Werbung für politische Pateien, Beschimpfungen, Spam oder sonstigen Kinderkram.

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Plebiszit über Cannabis-Konsum Schweizer stimmen übers Kiffen ab

Am Sonntag stimmt die Schweiz über die Straffreiheit des Cannabis-Konsums ab. Sie könnte das erste Land der Welt werden, das die vor 60 Jahren eingeführte Hanf-Prohibition abschafft. VON MATHIAS BRÖCKERS Während der Alkohol-Prohibition in den 1920er-Jahren mussten Farmer in den USA um ihre Apfelbäume fürchten. Weil aus Äpfeln Cidre hergestellt werden konnte, waren Apfelbäume dem Reich des Bösen zugeschlagen und wurden bisweilen gnadenlos gefällt. Zehn Jahre später waren Alkohol und Äpfel wieder o. k., nun stand eine andere Feldfrucht in der Schusslinie: Die Blüten der Hanfpflanze wurden als "Marihuana" und "gefährlichste Droge der Menschheit verboten. Die kurzzeitig beschäftigungslosen Prohibitionsbehörden wurden dem "Federal Bureau of Narcotics untergliedert und mit Harry J. Anslinger der erste "Drogenzar" der USA installiert. Ein Zug aus einer Marihuana-Zigarette macht Menschen zu wahnsinnigen Mördern und animiert vor allem...

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Aus der Stellungnahme Prof. Dr. jur. Lorenz Böllingers – Professur für Strafrecht und Kriminologie, Uni Bremen - an den Ausschuss für Gesundheit beim Deutschen Bundestag  zur Sachverständigen-Anhörung in Sachen Cannabis als Medizin in Berlin am 15. 10. 2008.

Zitat:

Das Grundrecht auf Cannabis als Medizin: „Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit“ lautet Art. 2 Abs.2 Satz 1 unseres Grundgesetzes. Und das oberste ärztliche Prinzip „nihil nocere“ – niemand darf durch die Behandlung an seiner Gesundheit geschädigt werden – gilt unbedingt auch für staatliche Grundrechtseingriffe. Staatliche Eingriffe in Grundrechte – dazu gehört auch die verwaltungsrechtliche Verweigerung einer Genehmigung – müssen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip genügen, d.h. sie müssen geeignet, erforderlich und dem Anlass proportional sein. Weiter muss nach dem sich aus Art. 20 Abs.1 und 28 Abs.1 GG ergebenden Sozialstaatsprinzip im Sinne eines Staatszieles soziale Gerechtigkeit und Sicherheit gewährleistet werden, wozu...

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EINIG IGNORANZ UNRECHT UNFREIHEIT

Im September 2006 erstattet der heute 55jährige Axel Junker aus Westerland bei der Polizei eine Selbstanzeige wegen des Anbaus von Cannabis aus medizinischen Gründen. Junker leidet seit 28 Jahren u. a. an einer Hepatitis C-Virusinfektion und Schmerzzuständen nach einer Bandscheiben – OP. Er kuriert sich seit 10 Jahren unter ärztlicher Aufsicht erfolgreich mit Cannabis, konnte seinen sonstigen Medikamentengebrauch seither drastisch senken und ist noch immer berufstätig. Erfolg seiner Selbstanzeige: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von 8 Cannabispflanzen, erstinstanzliche Verurteilung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Für juristische und verwaltungsrechtliche Auseinadersetzungen hat er bisher allein 8000 € an Kosten für Rechtsanwälte aufwenden müssen. Das Urteil in der Sache ist noch immer nicht rechtskräftig. Es steht zu befürchten, dass Junker wegen seiner tiefen Überzeugung und Erfahrung, dass Cannabis medizinisch in der Tat überaus hilfreich wirkt, nicht nur in Haft...

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Zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Medizinische Verwendung von Cannabis erleichtern“ vom 27. 11. 2007 und der Fraktion Die Linke „Cannabis zur medizinischen Behandlung freigeben“ vom 25. 06. 2008 wurden anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 15. 10. 2008 mehrere Einzelsachverständige und Interessen-Verbände um schriftliche Stellungnahmen gebeten.

Vorbemerkung: Der GKV-Spitzenverband lehnt – als einziger der nachfolgend genannten sachverständigen Institutionen bzw. Experten - aus „Mangel an Nutzen, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit“ die o. g. Anträge ab. Das konkrete Finanzvolumen für die Behandlung mit cannabishaltigen Substanzen wurde als "nicht einschätzbar" beurteilt. Beim GKV geht man von rund 20 Millionen Schmerzpatienten und Kosten von bis zu monatlich 800 € für Dronabinol pro Krankem aus. Der Spitzenverband votiert ergo aus rein finanziellen Erwägungen für die Beibehaltung ungenügend behandelter Krankheiten/Schmerzen,...

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