By Axel Junker on 15.07.2007
Moin, Mitstreiter,
wieder ein kleiner Achtungserfolg gegen das BfArM.
Zur Vorgeschichte:
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens meines vor etwa 4
Jahren gestellten Antrags (Nr. 2) hatte das BfArM
die üblichen Gebühren (51,13 €) eingefordert, mir
jedoch aufgrund einer womöglich vorliegenden
Kopfrechenschwäche versehentlich die doppelte Summe
berechnet (102,26) €.
Als ich damals auf die Mahnschreiben nicht reagierte,
wurde vom BfArM der Druck erhöht und eine gerichtliche
Eintreibung des Geldes in Aussicht gestellt.
(Zwangsbeitreibungsverfahren)
Nachdem ich schließlich um Aufklärung bat, wieso
ausgerechnet ich doppelte Gebühren zahlen solle,
redete
man sich schließlich beim BfArM mit einem
"bedauerlichen Bürofehler" heraus.
Man sei damit einverstanden, dass die Zahlung des
einfachen Gebührensatz genügt.
Diese erfolgte meinerseits dann prompt.
3 Jahre später:
Im Rahmen meines jüngst abgelehnten Bescheides
flatterte neuerlich eine Gebührenfestsetzung über 51,
13 € ins Haus. Ich legte... Read More »