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Freitag, 03. September 2010

Günther Stolz, Cannabis Patient, Mannheim, September 2006

Hier wird das Schicksal von Herrn Günther Stolz dokumentiert. Er ist Cannabis Patient. 1999 hat er die Staatsanwaltschaft und Gericht davon informiert, dass er Cannabis zu medizinischen Zwecken anbaut und die Gründe dafür dargelegt. Im November 2005 stellte er ein Antrag an die BfArM, der bis jetzt verschleppt wurde. Am 29.8.2006 bekam er Besuch von ca. 8 Kripobeamten die seine Wohnung durchsuchten und 9 kleine Hanfpflanzen sowie eine geringe Menge an Cannabis Medizin beschlagnahmten. Die Exekutive ging fragwürdig vor, z.B. nahm sie vorgelegte Urkunden insb. ärztliche Atteste und Gutachten nicht zu Kenntnis, legte keinen Durchsuchungsbeschluss vor, verweigerte die Beiziehung einer neutralen Person und weigerte sich vor Ort ein Durchsuchungsprotokoll zu schreiben.

Seine persönliche Stellungnahme

Vorgeschichte:

Günther Stolz.jpgIm Jahre 96 hatte ich eine Hausdurchsuchung wegen weicher Drogen. Zur Hauptverhandlung im Jahre 97 stellte das Gericht nach Vorlage diverser ärztl. Bescheinigungen einen medizinischen Konsum fest. Zu diesem Zeitpunkt litt ich, (seit 28 Jahren austherapierter Schmerzpatient) an einer üblen Migräneform .

Am 29 August 2006 marschierten ca. 8 Kripobeamte bei mir ein und nahmen 9 kleine Hanfpflanzen plus ca. 45 Gramm getrocknetes Material mit und die Polizeibeamten weigerten sich zur Hausdurchsuchung eine neutrale Person hinzu zu ziehen. Auch wurde mir vor Ort ein Durchsuchungsbericht verweigert. Der eigentliche Durchsuchungsbeschluss liegt mir bis dato immer noch nicht vor!

Den Beamten bot ich an sich alle relevanten ärztliche Atteste und Bescheinigungen anzusehen. Auch erklärte ich mich bereit gegebenenfalls ich sofort Kopien zur Mitnahme  zu machen. Dies lehnten die Beamten ab.
Via Fax und Mail informierte ich die zuständige StA und das Gericht, zitierte aus verschiedenen Arztberichten und verwies abermals auf die Möglichkeit der Einsichtnahme oder Vorlage. Auch bat ich um Rückgabe des Materials da medizinischer Konsum nachgewiesen werden kann zu folgenden Punkten.:
1) schwere Migräne
2) Bandscheibenschaden R1 / S1 (kann nicht direkt infiltriert werden )
3) dazu gibt es noch kleinere Positionen.

Bedingt durch einen Herzinfarkt, ausgelöst durch das Schmerzmittel "Imigran Inj" sind Schmerzmittelanwendung kritisch zu betrachten , von Seiten des Präparates und der Dosis durch Cannabis konnte ich
a) die Dosis Schmerzmittel auf geringstmöglichen Level ( um 70 %- 75 % ) senken
b) die heftigen Migräneattacken konnten um 50 % geblockt werden
c) entsprechend verringerten sich Magenbeschwerden durch Pillenkonsum

Dies alles war der Staatsanwaltschaft und Gericht sehr wohl mehrfach bekannt, besonderst warnte ich vor entsprechenden Gefahren welche mir blühen solltem da der Schmerzmittelkonsum bedingt durch fehlendem Cannabis sativa steigt!

Cannabis Indoor Plantage Polizei.JPG

Kein Original Bild. Nicht nach machen! Vorher Strom ausschalten!


Außer dass mir ca. 3 Tage später ein unvollständiger und falscher Durchsuchungs Bericht vorgelegt wurde tat sich nichts, abgesehen von "blöden Argumentationssprüchen" des OstA und AG-Richterin. Ebenda blieb unberücksichtigt dass beim BfArM ein aktueller Genehmigungsantrag vor liegt und beim VwG-Köln Klage gegen die BfArM wegen Untätigkeit geführt wird !

Nun ca. 3,5 Wochen nach "Diebstahl durch Behörden", verschlimmerte sich mein Zustand tag täglich und mein Hausarzt überwies mich „ akut „ zu einem Kardiologen. Dieser untersuchte und rief sofort bei Kliniken an wegen einem „ Heissen Termin „ da bei mir "akute Lebensgefahr"!!! bestand, ausgelöst durch Schmerzmittel und deren Folgen.
Im Krankenhaus bekam ich am Herzen zwei  Stent eingesetzt da sich neue -Gefahrenstellen( Verengungen) bildeten. Über dem Damm bin ich immer noch nicht, laut den Professoren droht mir immer noch eine "Akut Stentthrombose -> erneuter Infarkt -> Tod".

Nun kamen weitere 5 verschiedene Pillen hinzu , welche ich eigentlich nie benötigt hätte wäre die dubiose Durchsuchung nicht gewesen. Diese werde ich beantragen zu untersuchen, da es einige Ungereimtheiten und Abläufe gibt welche ja so mit Sicherheit untragbar sind !

Es liegt kein Handel oder unerlaubte Abgabe oder sonstiges bezüglich dritter Personen vor und mein Konsum und Gründe sind Jahrzehnte bekannt.

Warum die Durchsuchung lief dürfte es nur 2 Punkte geben:
a ) das BfArM hat erhobene Erkenntnisse bzgl. Patientenantrag an die Polizei weiter gegeben (glaube ich zwar nicht ganz , schließe es aber nicht aus)
b) eine bestimmte Person der StA fährt private Ranküne gegen mich!

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Zum Glück bekommt Herr Günther Stolz auch Unterstützung. Insbesonders ist hier Wolfgang Neskovic - Richter am Bundesgerichtshof a.D. - Mitglied des deutschen Bundestages, Stellv. Vorsitzender des Rechstausschusses, zu erwähnen der seine Unterstützung zugesagt hat. Sein Brief Neskovic-Stolz ist pdf hier zu finden.

Noch am 29.8.2006 stellte er einen Eilantrag auf Herausgabe von den beschlagnahmten THC Substanzen. Den Antrag ist hier als pdf verfügbar. Antrag auf einstweillige Anordnung.

Eine weitere Stellungnahme

Liebe Leser,

der politische Umgang mit dem Thema Cannabis, zur medizinischen Verwendung ist sehr dubios, fragwürdig und nimmt "kriminelle Tendenzen" von Seiten der Exekutiven an!

Ich möchte nicht wissen wieviele Schmerzpatienten bisher den Freitod wählten, weil Ihnen aus finanziellen Gründen die notwendige Medizin vorenthalten wird und auch dadurch, dass dem Gesetzgeber BRD der Blick für wesentliches und notwendige fehlt. (bewusst?). Über die Sache "zur medizinischen Verwendung" derart streiten zu müssen wie es derzeit in der BRD von Nöten ist lässt sich mit Worten nicht mehr beschreiben.
Noch immer fehlt es an der Aufklärung zur Sache bzw. wird Wissen einfach ignoriert. Plötzlich steht dann irgendwann ein Polizist vor einem und sülzt von Wirkungen welche bei Cannabis nicht vorliegen und eher in die Rubrik Heroin passen!

Die Politik und Justiz sind erbost wenn man einen Vergleich mit der "Verfolgungstaktik 3. Reich" anbringt, doch betrachten wir das mal so:

Wurden damals nicht auch Menschen diffamiert? verfolgt? beleidigt? ausgegrenzt?

In diesem Sinne wünsche ich mir, dass Patienten mehr denn je auf Ihr Anliegen verweisen , dafür einstehen und entsprechend der politischen Polemik nun "fördern und fordern".

Einen Job kann ich nicht mehr ausüben, zum einen meint die Verwaltung den Führerschein abnehmen zu müssen da wegen dem medizinischen Konsum anscheinend das Trennungsvermögen fehle, obwohl ich nie gefahren bin und zum anderen bin ich nun im gesamten gesundheitlichen Bereich sehr heftig angeschlagen, so dass ich "arbeitstechnisch" gar nicht sagen kann wie es mir morgen geht. Entsprechend den Umständen bezeichne ich mich als "Zwangssozialhilfeempfänger" in Warteschleife auf, dass sich das politisch propagierte "frühzeitige sozialverträgliche Ableben" in tatkräftiger Unterstützung der BRD Justiz erfüllt !

mfg
günther

 

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Herr Günther Stolz ist unter foren-info@gmx.ch zu erreichen und freut sich über jede Unterstützung. ENCOD wird weiter berichten und wünscht Herrn Stolz alles Gute.

Günther Stolz, Cannabis Patient, Mannheim, September 2006

Hier wird das Schicksal von Herrn Günther Stolz dokumentiert. Er ist Cannabis Patient. 1999 hat er die Staatsanwaltschaft und Gericht davon informiert, dass er Cannabis zu medizinischen Zwecken anbaut und die Gründe dafür dargelegt. Im November 2005 stellte er ein Antrag an die BfArM, der bis jetzt verschleppt wurde. Am 29.8.2006 bekam er Besuch von ca. 8 Kripobeamten die seine Wohnung durchsuchten und 9 kleine Hanfpflanzen sowie eine geringe Menge an Cannabis Medizin beschlagnahmten. Die Exekutive ging fragwürdig vor, z.B. nahm sie vorgelegte Urkunden insb. ärztliche Atteste und Gutachten nicht zu Kenntnis, legte keinen Durchsuchungsbeschluss vor, verweigerte die Beiziehung einer neutralen Person und weigerte sich vor Ort ein Durchsuchungsprotokoll zu schreiben.

Seine persönliche Stellungnahme

Vorgeschichte:

Günther Stolz.jpgIm Jahre 96 hatte ich eine Hausdurchsuchung wegen weicher Drogen. Zur Hauptverhandlung im Jahre 97 stellte das Gericht nach Vorlage diverser ärztl. Bescheinigungen einen medizinischen Konsum fest. Zu diesem Zeitpunkt litt ich, (seit 28 Jahren austherapierter Schmerzpatient) an einer üblen Migräneform .

Am 29 August 2006 marschierten ca. 8 Kripobeamte bei mir ein und nahmen 9 kleine Hanfpflanzen plus ca. 45 Gramm getrocknetes Material mit und die Polizeibeamten weigerten sich zur Hausdurchsuchung eine neutrale Person hinzu zu ziehen. Auch wurde mir vor Ort ein Durchsuchungsbericht verweigert. Der eigentliche Durchsuchungsbeschluss liegt mir bis dato immer noch nicht vor!

Den Beamten bot ich an sich alle relevanten ärztliche Atteste und Bescheinigungen anzusehen. Auch erklärte ich mich bereit gegebenenfalls ich sofort Kopien zur Mitnahme  zu machen. Dies lehnten die Beamten ab.
Via Fax und Mail informierte ich die zuständige StA und das Gericht, zitierte aus verschiedenen Arztberichten und verwies abermals auf die Möglichkeit der Einsichtnahme oder Vorlage. Auch bat ich um Rückgabe des Materials da medizinischer Konsum nachgewiesen werden kann zu folgenden Punkten.:
1) schwere Migräne
2) Bandscheibenschaden R1 / S1 (kann nicht direkt infiltriert werden )
3) dazu gibt es noch kleinere Positionen.

Bedingt durch einen Herzinfarkt, ausgelöst durch das Schmerzmittel "Imigran Inj" sind Schmerzmittelanwendung kritisch zu betrachten , von Seiten des Präparates und der Dosis durch Cannabis konnte ich
a) die Dosis Schmerzmittel auf geringstmöglichen Level ( um 70 %- 75 % ) senken
b) die heftigen Migräneattacken konnten um 50 % geblockt werden
c) entsprechend verringerten sich Magenbeschwerden durch Pillenkonsum

Dies alles war der Staatsanwaltschaft und Gericht sehr wohl mehrfach bekannt, besonderst warnte ich vor entsprechenden Gefahren welche mir blühen solltem da der Schmerzmittelkonsum bedingt durch fehlendem Cannabis sativa steigt!

Cannabis Indoor Plantage Polizei.JPG

Kein Original Bild. Nicht nach machen! Vorher Strom ausschalten!


Außer dass mir ca. 3 Tage später ein unvollständiger und falscher Durchsuchungs Bericht vorgelegt wurde tat sich nichts, abgesehen von "blöden Argumentationssprüchen" des OstA und AG-Richterin. Ebenda blieb unberücksichtigt dass beim BfArM ein aktueller Genehmigungsantrag vor liegt und beim VwG-Köln Klage gegen die BfArM wegen Untätigkeit geführt wird !

Nun ca. 3,5 Wochen nach "Diebstahl durch Behörden", verschlimmerte sich mein Zustand tag täglich und mein Hausarzt überwies mich „ akut „ zu einem Kardiologen. Dieser untersuchte und rief sofort bei Kliniken an wegen einem „ Heissen Termin „ da bei mir "akute Lebensgefahr"!!! bestand, ausgelöst durch Schmerzmittel und deren Folgen.
Im Krankenhaus bekam ich am Herzen zwei  Stent eingesetzt da sich neue -Gefahrenstellen( Verengungen) bildeten. Über dem Damm bin ich immer noch nicht, laut den Professoren droht mir immer noch eine "Akut Stentthrombose -> erneuter Infarkt -> Tod".

Nun kamen weitere 5 verschiedene Pillen hinzu , welche ich eigentlich nie benötigt hätte wäre die dubiose Durchsuchung nicht gewesen. Diese werde ich beantragen zu untersuchen, da es einige Ungereimtheiten und Abläufe gibt welche ja so mit Sicherheit untragbar sind !

Es liegt kein Handel oder unerlaubte Abgabe oder sonstiges bezüglich dritter Personen vor und mein Konsum und Gründe sind Jahrzehnte bekannt.

Warum die Durchsuchung lief dürfte es nur 2 Punkte geben:
a ) das BfArM hat erhobene Erkenntnisse bzgl. Patientenantrag an die Polizei weiter gegeben (glaube ich zwar nicht ganz , schließe es aber nicht aus)
b) eine bestimmte Person der StA fährt private Ranküne gegen mich!

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Zum Glück bekommt Herr Günther Stolz auch Unterstützung. Insbesonders ist hier Wolfgang Neskovic - Richter am Bundesgerichtshof a.D. - Mitglied des deutschen Bundestages, Stellv. Vorsitzender des Rechstausschusses, zu erwähnen der seine Unterstützung zugesagt hat. Sein Brief Neskovic-Stolz ist pdf hier zu finden.

Noch am 29.8.2006 stellte er einen Eilantrag auf Herausgabe von den beschlagnahmten THC Substanzen. Den Antrag ist hier als pdf verfügbar. Antrag auf einstweillige Anordnung.

Eine weitere Stellungnahme

Liebe Leser,

der politische Umgang mit dem Thema Cannabis, zur medizinischen Verwendung ist sehr dubios, fragwürdig und nimmt "kriminelle Tendenzen" von Seiten der Exekutiven an!

Ich möchte nicht wissen wieviele Schmerzpatienten bisher den Freitod wählten, weil Ihnen aus finanziellen Gründen die notwendige Medizin vorenthalten wird und auch dadurch, dass dem Gesetzgeber BRD der Blick für wesentliches und notwendige fehlt. (bewusst?). Über die Sache "zur medizinischen Verwendung" derart streiten zu müssen wie es derzeit in der BRD von Nöten ist lässt sich mit Worten nicht mehr beschreiben.
Noch immer fehlt es an der Aufklärung zur Sache bzw. wird Wissen einfach ignoriert. Plötzlich steht dann irgendwann ein Polizist vor einem und sülzt von Wirkungen welche bei Cannabis nicht vorliegen und eher in die Rubrik Heroin passen!

Die Politik und Justiz sind erbost wenn man einen Vergleich mit der "Verfolgungstaktik 3. Reich" anbringt, doch betrachten wir das mal so:

Wurden damals nicht auch Menschen diffamiert? verfolgt? beleidigt? ausgegrenzt?

In diesem Sinne wünsche ich mir, dass Patienten mehr denn je auf Ihr Anliegen verweisen , dafür einstehen und entsprechend der politischen Polemik nun "fördern und fordern".

Einen Job kann ich nicht mehr ausüben, zum einen meint die Verwaltung den Führerschein abnehmen zu müssen da wegen dem medizinischen Konsum anscheinend das Trennungsvermögen fehle, obwohl ich nie gefahren bin und zum anderen bin ich nun im gesamten gesundheitlichen Bereich sehr heftig angeschlagen, so dass ich "arbeitstechnisch" gar nicht sagen kann wie es mir morgen geht. Entsprechend den Umständen bezeichne ich mich als "Zwangssozialhilfeempfänger" in Warteschleife auf, dass sich das politisch propagierte "frühzeitige sozialverträgliche Ableben" in tatkräftiger Unterstützung der BRD Justiz erfüllt !

mfg
günther

 

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