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Thursday, March 11, 2010

Freispruch für Schweizer Bauern - Keine Strafe für Hanffutter an Kühe

Ein 26 jähriger Milchbauer kann aufatmen. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte in zweiter Instanz einen Freispruch des Bezirksgerichtes Bischofszell. Er wird nicht bestraft weil er mit Hanf seine Kühe gefüttert hat.

Der clevere Bauer aus Biessenhofen (TG) hatte im kalten Winter 2005 Hanf-Mais-Würfel an seine Tiere verfüttert. Mit Erfolg. Die Kühe gaben um bis zu 2% mehr Milch und wurden weniger oft krank. Auch konnte er den Einsatz von Antibiotika und Medikamenten massiv reduzieren. Die Tiere waren allesamt ruhiger, weniger aggressiv und zeigen im Stall weniger Anzeichen von Stress. Der Hanf den er verfütterte, der sogenannte "Buurehanf" hat einen höheren THC Gehalt als 0,3%. Der Landwirt hatte ihn selber angebaut und ordnungsgemäß bei den Behörden angemeldet. Es ist eine kräftigere Sorte als die 0,3% THC EU-Hanfsorten, die vorallem aus Fasern besteht. Die Blüten hatten etwas mehr THC als jetzt erlaubt, jedoch war die Sorte als "Rauchware" ungeeignet.

Kühe - in Reihe.jpg

Kühe - geben mit Hanf gefüttert bis zu 2 Prozent mehr Milch

Die hochwertige Milch lieferte er an eine Käserei im thurgauischen Hatswill. Rückstände von THC konnten nicht nachgewiesen werden, wie die Untersuchungen ergaben. Denoch verhängte das Bezirksamt Bischofzell 500,- Franken Strafe 480,- Franken Verfahrensgebühr. Der Bauer war damit nicht einverstanden und berief dageben. Er war der Meinung sein "Buurehanf" sei legal angebaut worden, da die Behörden informiert waren.

Damals bestand eine Gesetzeslücke. Zwar hatte der Bundesrat Hanf als Futtermittel zu Milchproduktion per 1. März 2005 verboten, jedoch war die dementsprechende Futtermittelverordnung zum Zeitpunkt der Fütterung noch nicht angepasst worden. Die neue Fassung mit 1. Januar 2006 hat klare Grundlagen geschaffen. Doch die Kühe fraßen im Jahr 2006 kein Cannabis mehr.

Schon die erste Instanz gab den Jungbauern Recht und sprach ihm eine Entschädigung von 300,- Franken zu. Diese wurde jetzt vom Obergericht des Kantons Thurgau bestätigt. Die genaue Begründung ist noch nicht veröffentlicht worden.

[encod.vie]

Freispruch für Schweizer Bauern - Keine Strafe für Hanffutter an Kühe

Ein 26 jähriger Milchbauer kann aufatmen. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte in zweiter Instanz einen Freispruch des Bezirksgerichtes Bischofszell. Er wird nicht bestraft weil er mit Hanf seine Kühe gefüttert hat.

Der clevere Bauer aus Biessenhofen (TG) hatte im kalten Winter 2005 Hanf-Mais-Würfel an seine Tiere verfüttert. Mit Erfolg. Die Kühe gaben um bis zu 2% mehr Milch und wurden weniger oft krank. Auch konnte er den Einsatz von Antibiotika und Medikamenten massiv reduzieren. Die Tiere waren allesamt ruhiger, weniger aggressiv und zeigen im Stall weniger Anzeichen von Stress. Der Hanf den er verfütterte, der sogenannte "Buurehanf" hat einen höheren THC Gehalt als 0,3%. Der Landwirt hatte ihn selber angebaut und ordnungsgemäß bei den Behörden angemeldet. Es ist eine kräftigere Sorte als die 0,3% THC EU-Hanfsorten, die vorallem aus Fasern besteht. Die Blüten hatten etwas mehr THC als jetzt erlaubt, jedoch war die Sorte als "Rauchware" ungeeignet.

Kühe - in Reihe.jpg

Kühe - geben mit Hanf gefüttert bis zu 2 Prozent mehr Milch

Die hochwertige Milch lieferte er an eine Käserei im thurgauischen Hatswill. Rückstände von THC konnten nicht nachgewiesen werden, wie die Untersuchungen ergaben. Denoch verhängte das Bezirksamt Bischofzell 500,- Franken Strafe 480,- Franken Verfahrensgebühr. Der Bauer war damit nicht einverstanden und berief dageben. Er war der Meinung sein "Buurehanf" sei legal angebaut worden, da die Behörden informiert waren.

Damals bestand eine Gesetzeslücke. Zwar hatte der Bundesrat Hanf als Futtermittel zu Milchproduktion per 1. März 2005 verboten, jedoch war die dementsprechende Futtermittelverordnung zum Zeitpunkt der Fütterung noch nicht angepasst worden. Die neue Fassung mit 1. Januar 2006 hat klare Grundlagen geschaffen. Doch die Kühe fraßen im Jahr 2006 kein Cannabis mehr.

Schon die erste Instanz gab den Jungbauern Recht und sprach ihm eine Entschädigung von 300,- Franken zu. Diese wurde jetzt vom Obergericht des Kantons Thurgau bestätigt. Die genaue Begründung ist noch nicht veröffentlicht worden.

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